Vor der Behandlung

Hedweig Lübken

Für ein erstes Kennenlernen und für die Diagnostik, können Patienten bis zu fünf therapeutische (probatorische) Sitzungen in Anspruch nehmen. Dafür ist keine Überweisung erforderlich, und sie sind über die Versichertenkarte abrechenbar.

 

Danach kann eine psychotherapeutische Behandlung als Kurzzeit- (25 Sitzungen + 6 Elternsitzungen) oder Langzeittherapie (50Sitzungen + 12 Elternsitzungen) durchgeführt werden. Meistens wird zunächst eine Kurzzeitbehandlung beantragt, die dann bei Bedarf umgewandelt werden kann. Die Sitzungen erfolgen 4/1, d.h. viermal kommt das Kind, einmal die Eltern. Bei jungen Erwachsenen können die Elternsitzungen je nach Absprache wegfallen, oder gemeinsam genutzt werden.

 

Die Behandlung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen an Dritte dürfen nur mit Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindung weitergegeben werden.

 

Psychotherapeutische Behandlung ist eine Kassenleistung und kann über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Privatversicherte sollten die Kostenübernahme zunächst abklären, in vielen Fällen gelten hier die gleichen Bestimmungen wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.